strauchdiebe

Die Auslage auf dem Markt oder vor dem Gemüseladen verlockt kaum einen Menschen, ungefragt und unbezahlt zuzugreifen. Im Fall des Falles wäre sich jeder des Diebstahls bewusst. Anders in der landwirtschaftlichen Flur: Schnell ist das Bastelmaterial aus dem Maisfeld gesammelt, der Apfel vom Baum geholt („Hier wachsen ja so viele“). Ein Kavaliersdelikt ist das nicht. Niemand darf sich an fremdem Eigentum vergreifen. Früchte vom Baum und vom Feld erfordern viel Pflege, sie wachsen nicht von allein. Achten Sie bitte die Leistungen der Landwirte, kaufen Sie die regionalen Produkte in den Hofläden.

Mundraub
Bis 1975 gab es das Delikt des Mundraubes. Er wurde abgeschafft. Mundraub bezeichnete die Entwendung oder Unterschlagung von Nahrungs- oder Genussmitteln oder von anderen Gegenständen des hauswirtschaftlichen Gebrauchs in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch.
Übrigens: Das österreichische und das Schweizer Strafrecht kannten den Begriff des Mundraubes nie.

Der gemeine Strauchdieb
Der gemeine Strauchdieb (Neoitamus cyanurus ursprünglich in der Gattung Itamus beschrieben) ist eine weitverbreitete Raubfliegenart, deren Flugzeit in Mitteleuropa von Mai bis September reicht. Die erwachsenen Tiere lauern meist auf einem Baumstamm oder auf einer ähnlich erhöhten Warte vorbei fliegende Insekten auf, die sie dann im Flug mit den behaarten Vorderbeinen ergreifen.

Trauben
Strauchdieb - neoitamus cyanumus